DTC – Das neue Vertriebsmodell?! Worauf ist rechtlich zu achten?

 

Im Zuge der Corona-Pandemie ist der Onlinehandel für Verbraucher noch mehr in den Vordergrund gerückt. Unternehmen waren gezwungen ihre Geschäfte zu schließen. Insbesondere kleinere Unternehmen, die durch den Absatz über Verkaufsflächen größerer Unternehmen, wie beispielsweise Karstadt-Galeria, profitierten, mussten schnell neue Konzepte entwickeln, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Ein immer beliebteres Vertriebsmodell ist das des „Direct to consumer“, sog. DTC. Hierbei werden die Waren direkt vom Hersteller zum Endverbraucher, ohne Einschaltung von Zwischenhändlern oder Mittelsmännern, geliefert. Welche Vorteile bringt dieses Vertriebsmodell und besonders: Bewährt es sich auch in Zeiten „nach“ Corona?

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Besonderheiten und Vorteile dieses Geschäftsmodells geben:

I.Was gilt es zu beachten?

 

Das DTC Modell basiert auf Verträgen zwischen einem Unternehmer und Verbraucher. Damit finden sämtliche verbraucherschutzrechtliche Vorschriften vollumfänglich Anwendung. Verkaufen Sie bereits Waren an Verbraucher nach dem sog. B2C („business to consumer“) Modell? Dann ergeben sich für Sie nach dem DTC Modell keine rechtlichen Neuerungen. Wollen Sie hingegen Ihr Geschäftsmodell auf den direkten Austausch mit dem Verbraucher umstellen, gelten einige wichtige verbraucherschutzrechtliche Regelungen:

  1. Verbraucherschutz

Der direkte Vertrieb an den Verbraucher bringt etliche verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen mit sich. Insbesondere steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Hier gilt es zu beachten, dass der Verbraucher stets über sein Widerrufsrecht zu belehren ist und Sie Informations- und Hinweispflichten zu beachten haben. Überdies gelten Besonderheiten hinsichtlich der Gewährleistungsrechte, sodass beispielsweise ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte gegenüber einem Verbraucher unzulässig ist.

Auch Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen sind an die verbraucherschutzrechtlichen Besonderheiten anzupassen.

  1. Wettbewerbsrecht

Insbesondere wenn Sie planen mit Verbrauchern in direkten Kontakt zu treten, sei es durch Ansprache auf der Straße, sei es durch Haustürwerbung, gelten wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. So darf Ihre Werbung beispielsweise nicht belästigend sein. Anderenfalls verstoßen Sie gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften und können im Ernstfall auf Unterlassung verklagt werden.

  1. Datenschutz

Ein erheblicher Vorteil des DTC Modells ist, dass Unternehmer sensible Daten über ihre Kunden erhalten. Allerdings geht damit auch große Verantwortung hinsichtlich des Umgangs mit den Daten einher. Hierbei sind insbesondere die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten, u.a. ist die Datenspeicherung zur Abwicklung von Bestellungen zwar zulässig, jede Speicherung die darüber hinausgeht bedarf allerdings der Zustimmung des Verbrauchers und ist mit weitreichenden Informationspflichten behaftet.

II.Wieso könnte DTC für Sie trotzdem attraktiv sein?

Wieso also kann es dennoch sinnvoll sein seinen Vertriebsweg, trotz der hohen rechtlichen Hürden, auf den direkten Austausch mit den Kunden umzustellen? Durch den direkten Vertrieb an den Verbraucher müssen keine Vertragsverhandlungen mit Zwischenhändlern oder Mittelsmännern stattfinden. Insbesondere sind Sie als Unternehmer dann flexibler in der Handhabung ihrer Preisgestaltung und unabhängig vom Einzelhandel. Gerade diese Unabhängigkeit war im Zuge der Corona-Pandemie von erheblichem Vorteil.

Überdies erhalten Sie durch den direkten Kontakt mit dem Kunden wertvolle Informationen hinsichtlich des Kaufverhaltens. Dies ermöglicht eine Anpassung des Marketings und der Produktgestaltung und fördert letztlich den Absatz der Waren.

 III.Fazit

Aufgrund des immer beliebteren E-Commerce, nicht zuletzt auch aufgrund der Schließung vom Einzelhandel in der Corona-Pandemie, und der Bequemlichkeit von Kunden bzw. des nicht unerheblich geringeren Zeitaufwands beim Online-Shopping wird das DTC-Modell immer beliebter. Dieser Vertriebsweg bringt einige Vorteile mit sich, insbesondere, weil Sie als Unternehmer selbst die volle Kontrolle über die Preise sowie Kunden behalten. Von einem Corona-Relikt kann also nicht die Rede sein.

Jedoch sollten Sie sich bei der Umstellung Ihres Vertriebswegs fach- und rechtskundig beraten lassen, da der Absatz an Verbraucher erhebliche rechtliche Anforderungen mit sich bringt.

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