Die Vorgründungsgesellschaft: Haftung vor der GmbH Gründung

Gründung einer GmbH: Haftung in der Vorgründungsgesellschaft

Die Gründung einer GmbH ist sehr komplex und es ist wichtig auf alle kleinen Details zu achten, damit diese reibungslos und rechtmäßig abläuft.

Im Folgenden informieren wir Sie zu einem Punkt, der oft untergeht, aber von großer Bedeutung ist.

Vorteil der GmbH

Wenn Sie eine GmbH gegründet haben, gibt es, unter anderem, den Vorteil der beschränkten Haftung. Dies bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter geschützt sind und nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet, gem. § 13 Abs. 2 GmbHG.

Ablauf Gründung

Bei der Gründung einer Gesellschaft durchläuft man bis zur Eintragung ins Handelsregister verschiedene Schritte, die grob gesagt in die Entwicklung eines Businessplans, Erstellung des Gesellschaftsvertrages, notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, Bestellung der Organe, Aufbringung des Stammkapitals und Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister aufzuteilen sind.

Vorsicht
Wenn es um die Haftung geht, ist in der Gründungsphase der GmbH Vorsicht geboten. Im Zeitraum vor der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages befindet man sich im Stadium der sogenannten Vorgründungsgesellschaft.

Hier gehört das Unternehmen meist der Rechtsform GbR oder OHG an. Somit gilt für, in dieser Phase abgeschlossene Verträge, nicht die begrenzte Haftung, sondern die persönliche Haftung der Gesellschafter gem. § 721 BGB.

Deshalb können Sie hier persönlich, mit Ihrem Privatvermögen beansprucht werden, wenn es um Verbindlichkeiten der Gesellschaft geht. Erst wenn der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wurde, sind die abgeschlossenen Verbindlichkeiten dem Vermögen der Gesellschaft zuzuordnen. Somit ist es ratsam, Verträge und andere Verbindlichkeiten im Namen der GmbH erst abzuschließen, wenn der Gesellschaftsvertrag bereits notariell beglaubigt wurde, da Sie sonst einen der größten Vorteile einer GmbH, die beschränkte Haftung, nicht nutzen können.

Darius Dubiel Anwalt Clience Legal

Darius Dubiel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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