Haftung von Geschäftsführern in der Krise, Insolvenzverschleppung, Bankrott & Co.

Die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in der Krise umfasst insbesondere die Insolvenzverschleppungshaftung und die Haftung im Zusammenhang mit Bankrottdelikten. Als Geschäftsführer oder Vorstand eines Unternehmens sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Führungsaufgaben unter Beachtung der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes“ auszuüben (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Der Vergleich mit einem durchschnittlichen Geschäftsführer, der auf der Grundlage ausreichender Informationen Entscheidungen trifft, dient als Maßstab für die Erfüllung Ihrer Pflichten.

Zu den relevanten Leitlinien gehören die Bestimmungen der Satzung, eventuell erlassene Geschäftsordnungen, bindende Anweisungen der Gesellschafterversammlung und die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, die stets zu berücksichtigen sind. Sollte der Sachverstand eines Führungsgremiums in bestimmten Bereichen nicht ausreichen, wird von der Geschäftsleitung erwartet, dass sie fachkundigen Rat von Dritten einholt, beispielsweise im Bereich Steuern und Recht. Wenn die Geschäftsführung ihren Pflichten nicht nachkommt, ist sie zum Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft verpflichtet. Bei Schädigung Dritter durch Handlungen der Geschäftsleitung kann ebenfalls eine Haftung in Betracht kommen.

Geschäftsleiter haften persönlich für nicht ordnungsgemäß abgeführte Steuern der Gesellschaft sowie für einbehaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Die persönliche Haftung der Geschäftsleiter ist grundsätzlich unbegrenzt und kann existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Haftung vertraglich zu begrenzen oder eine Geschäftsleiterversicherung, sogenannte D&O-Versicherungen, abzuschließen, die bestimmte Risiken abdecken.

Verschärfte Haftungsbedingungen in wirtschaftlichen Krisenzeiten

In wirtschaftlichen Krisensituationen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH sowie GmbH & Co. KG) ist die Haftung der Geschäftsleitung besonders hoch. Die Geschäftsleitung muss stets die Vermögens- und Liquiditätslage des Unternehmens im Blick behalten, um frühzeitig auf eine Krise reagieren zu können. Spätestens bei Eintritt einer Insolvenzsituation, Überschuldung oder  Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist die Geschäftsleitung verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Fristen von 3 bzw. 6 Wochen geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder einen Insolvenzantrag zu stellen.

Wird der Insolvenzantrag verspätet gestellt, haftet der Geschäftsführer für alle Zahlungen, die er nach dem Zeitpunkt der Insolvenzreife veranlasst hat und dadurch die Befriedigungsmöglichkeit der Gläubiger geschmälert wurde. Der Insolvenzverwalter macht den Anspruch im Namen der Gläubiger geltend. Zudem prüft und verfolgt die Staatsanwaltschaft die Insolvenzverschleppung als sogenanntes Bankrottdelikt. Neben der zivilrechtlichen Haftung droht somit auch eine strafrechtliche Sanktionierung der Insolvenzverschleppung.

Unsere Leistungen für Geschäftsführer und Vorstände:

  1. Ordnungsgemäße Geschäftsführung und Leitung: Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand (inner- und außerhalb der Krise).
  2. Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Organen: Wir beraten Sie zur Haftung und möglichen Risiken in Ihrer Funktion.
  3. Insolvenzverschleppung und Haftung: Wir informieren Sie über die Haftung bei Insolvenzverschleppung und Zahlungen nach Insolvenzreife zu den möglichen Abwehrmaßnahmen.
  4. Altgläubiger- und Neugläubigerschäden: Wir klären Sie über die verschiedenen Arten von Gläubigerschäden auf.
  5. Insolvenzreife, Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung: Wir helfen Ihnen, den Status Ihres Unternehmens in Bezug auf Insolvenz und Überschuldung zu bewerten.
  6. Jahresabschluss, Bilanz, Überschuldungsstatus und Liquiditätsstatus: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Analyse von Jahresabschlüssen und Bilanzen.
  7. Zivilrecht, Insolvenzverwalter, Bankrottdelikte, Strafrecht und Staatsanwaltschaft: Wir beraten Sie zu den rechtlichen Aspekten und möglichen Folgen von Insolvenzverfahren und Bankrottdelikten.

Unser Ziel ist es, Sie als Geschäftsführer oder Vorstand bei der Erfüllung Ihrer Pflichten und der Vermeidung von Haftungsrisiken zu unterstützen. Dabei stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite, um Ihnen Sicherheit und Klarheit in Ihrer Führungsrolle zu bieten.

Darius Dubiel Anwalt Clience Legal

Darius Dubiel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rufen Sie uns an:
0911-97129576