Neue Regeln für Geschäftsführer zur Prüfung der Zahlungsunfähigkeit

Was bedeutet das für Geschäftsführer und Ihr Unternehmen?

Am 28. Juni 2022 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen gefällt, das auch Auswirkungen auf die Insolvenzberatung haben könnte. Das Urteil ermöglicht es, den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit nach einer weiteren Methode zu bestimmen. Konkretisiert wurde die bisherige Rechtsprechung, die besagt, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, wenn es mit den zum Stichtag verfügbaren liquiden Mitteln die zum Stichtag fälligen Verbindlichkeiten nicht decken kann und eine Deckungslücke von 10,0 % oder mehr auch nicht mit den im dreiwöchigen Prognosezeitraum zufließenden liquiden Geldmitteln schließen kann.

Das Urteil erweitert die bisherige Rechtsprechung dahingehend, dass zusätzlich zur bisherigen Methode auch an jeweils drei Stichtagen innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraums ein Liquiditätsstatus erstellt werden kann, in dem lediglich die zum jeweiligen Stichtag verfügbaren liquiden Mittel den fälligen Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Ergibt sich an diesen drei Stichtagen eine Liquiditätslücke von 10,0 % oder mehr, gilt das Unternehmen rückwirkend ab dem ersten Stichtag bereits als zahlungsunfähig.

Für die Insolvenz- und Krisenberatung bedeutet dies, dass Unternehmen ihre Liquiditätsplanung und -kontrolle noch weiter verbessern sollten, um frühzeitig eine mögliche Zahlungsunfähigkeit erkennen zu können. Insbesondere ist es wichtig, dass die vergangenheitsorientierten Daten, welche die Ausgangsbasis für die Darstellung der aktuellen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind, zutreffend aus der Rechnungslegung übernommen wurden. Die Ermittlung zukunftsorientierter Daten ist sachlich und rechnerisch aus den vergangenheitsorientierten Daten abzuleiten und unter Berücksichtigung schlüssiger Planungsprämissen weiterzuentwickeln.

Als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht und Krisenberatung steht Ihnen Herr Dubiel mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die Liquiditätsplanung und -kontrolle Ihres Unternehmens zu verbessern und im Krisenfall schnell und professionell zu handeln. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei Ihrer individuellen Situation zu helfen.

Darius Dubiel Anwalt Clience Legal

Darius Dubiel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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