Was Sie als Geschäftsführer und Verantwortlicher in einer Krise unbedingt (nicht) machen sollten

Befindet sich Ihr Unternehmen in einer Krise? Sind Sie bereits (drohend) zahlungsunfähig? Wir zeigen Ihnen, was Sie als Unternehmer/ Geschäftsführer beachten sollten.

Kommt es infolge der Krise Ihres Unternehmens zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist der vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter grundsätzlich verpflichtet, Ersatzansprüche wegen unzulässiger Zahlungen i.S.d. § 15b InsO, gegenüber dem Geschäftsführer geltend zu machen.

Haftungsbegründend sind alle Auszahlungen aus dem Vermögen der Gesellschaft, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Insolvenzreife. Die Haftung nach § 15b InsO beginnt mit dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO oder der Überschuldung einer Gesellschaft im Sinne des § 19 InsO.

Nur in Ausnahmefällen sind einzelne Zahlungen von einer Haftung ausgenommen und privilegiert.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Erneuerungen geben:

A. Welche Zahlungen sind also erlaubt?

Grundsätzlich gilt, dass nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr aus dem Gesellschaftsvermögen zu leisten sind. Eine Ausnahme bilden die so genannten privilegierten Zahlungen. Das sind solche, die:

  • im ordnungsgemäßen Geschäftsgang (insb. Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs)
  • innerhalb der Frist zur Antragsstellung gem. § 15a InsO und
  • zur nachhaltigen Beseitigung der Insolvenzreife oder Vorbereitung eines Insolvenzantrags mit Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters

oder

  • mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgt sind.

Eine unmittelbare Gegenleistung ist dafür nicht erforderlich. Somit können Zahlungen für Arbeits- und Dienstleistungen, Energielieferungen oder Telekommunikationsdienstleistungen vorgenommen werden, wenn sie zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind.

B. Bis wann dürfen Sie privilegierte Zahlungen tätigen?

Die Privilegierung gilt ausschließlich für den Zeitraum bis zum Ende der Insolvenzantragspflicht. Zahlungen nach dieser Frist gelten nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar und führen in der Regel zu einer Haftung des Geschäftsführers.

Ausnahmen können beispielsweise die Notgeschäftsführung zum Schutze verderblicher Waren oder zur Vermeidung von Schadensvergrößerungen darstellen.

C.Das sollten Sie tun

  1. Frühzeitige Einbindung eines Beraters

Wann die Zahlungsunfähigkeit droht und wann Zahlungen privilegiert sind lässt sich im Einzelfall nicht genau bestimmen. Ziehen Sie frühzeitig einen Berater zu Seite, der sie umfassend aufklären kann. Nur dieser kann Ihnen verlässlich mitteilen, welche Zahlungen noch vorgenommen werden dürfen und wann sie sich haftungsrechtlichen Gefahren aussetzen. Gerade in der Krise ist es umso wichtiger Fristen einzuhalten und jede Zahlung bedacht vorzunehmen.

Schon gewusst? Die Anwaltskosten können im Rahmen der Überbrückungshilfe III plus übernommen werden. Kontaktieren Sie uns, damit wir mit Ihnen die Beantragung und die Rettung Ihres Unternehmens vornehmen können.

  1. Kommunikation

Es mag schwer sein sich eingestehen zu müssen, dass sich das Unternehmen in der Krise befindet. Allerdings kann Ihnen nur eine frühzeitige und offene Kommunikation mit Gläubigern und Beratern helfen, Ihr Unternehmen vor der Insolvenz zu retten.

D. Das sollten Sie vermeiden

  1. Leugnen der Krise

Leugnen Sie nicht die Krise Ihres Unternehmens. Nur ein aktives Gegensteuern kann Ihr Unternehmen nun noch retten. Ein Abwarten wird Ihre wirtschaftliche Situation nicht verbessern.

  1. Insolvenzantragsfrist versäumen

Wichtig ist, dass sie die Insolvenzantragsfrist keinesfalls versäumen. Ab diesem Zeitpunkt haften Sie persönlich für vorgenommene Zahlungen und machen sich sogar strafrechtlich strafbar. 

  1. Volles Risiko gehen

Gerade in der Krise müssen Sie vorsichtig sein. Nehmen Sie im Zweifel keine Zahlungen vor, ohne diese vorher mit einem kompetenten Krisenberater abzusprechen. Sie machen sich nicht nur persönlich haftbar, sondern können sogar strafrechtlich wegen Gläubigerbegünstigung und Insolvenzverschleppung belangt werden. Jeder Fehler kann schwerwiegende wirtschaftliche und strafrechtliche Folgen für Soe persönlich mit sich ziehen

E. Was wir für Sie tun

Generell ist bei wirtschaftlicher Krise ein schnelles Handeln notwendig. Anwaltliche Beratung ist aufgrund des zeitlichen Drucks und der vielen sich stellenden Haftungsfragen unerlässlich. Wir helfen Ihnen, sich vor Haftungsrisiken zu schützen und zeigen Ihnen Wege aus der finanziellen Not auf. Im Übrigen übernehmen wir Ihre (außer-)gerichtliche Verteidigung.  

Benötigen Sie Unterstützung, kontaktieren Sie uns.

Darius Dubiel Anwalt Clience Legal

Darius Dubiel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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