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Pillar-Artikel · BGH 12.06.2025, III ZR 109/24

BGH-Urteil 2025 zu Online-Coaching und FernUSG. Verträge ohne ZFU-Zulassung sind nichtig

Der BGH hat am 12.06.2025 entschieden: Online-Coaching-Verträge ohne ZFU-Zulassung sind unwirksam — auch im B2B. Kunden können gezahlte Beträge zurückfordern. Coaches müssen jetzt prüfen, ob sie rechtssicher abgrenzen oder eine ZFU-Zulassung beantragen.

Doppelperspektive

Wir kennen beide Seiten dieses Urteils

Clience.Legal kennt seit Jahren beide Seiten dieses Themas: Coaches und Agenturen, die wir vor Rückforderungen, Abmahnungen und Sammelklagen schützen — und Kunden, denen wir zur Durchsetzung kompletter Rückzahlungen verhelfen.

Die rechtliche Prüfung

Die vier FernUSG-Kriterien

Sind alle vier Kriterien erfüllt, ist eine ZFU-Zulassung Pflicht. Fehlt sie, ist der Vertrag ex tunc nichtig — auch im B2B-Geschäft.

01

Entgeltlichkeit

Jede kostenpflichtige Leistung erfüllt das Kriterium — Abo, Mitgliederbereich, Paketpreis, Raten, auch im B2B. „Nur Community verkauft“ schützt nicht, wenn Lerninhalte der Kaufgrund sind.

02

Vermittlung von Wissen oder Fähigkeiten

Es reicht, wenn Kenntnisse, Methoden oder Skills strukturiert vermittelt werden — egal ob „Mentoring“, „Beratung“ oder „Programm“ genannt wird. Der Inhalt entscheidet.

03

Überwiegend räumliche Trennung

Online-Formate zählen als getrennt. Live-Calls helfen nicht, wenn sie aufgezeichnet werden oder überwiegend digital stattfinden. Hybride Modelle mit überwiegendem Online-Anteil erfüllen das Kriterium.

04

Lernerfolgskontrolle

Pflichtaufgaben, Worksheets, Abgabefristen, Scorecards, Q&A mit Prüfcharakter, verpflichtende Feedback-Loops und individuelle Fortschrittskontrolle gelten als Kontrolle. Fehlt sie, kann das Kriterium entfallen.

Konsequenz: ZFU hat bei vollständigem Antrag maximal 3 Monate Zeit, danach greift die Genehmigungsfiktion. Kunden erhalten ihr Geld häufig ohne Wertersatz zurück.

Für Coaches

Zwei Wege zur Rechtssicherheit

Weg 1: Abgrenzung

Weg 2: ZFU-Zulassung

Für Kunden

So holen Sie Ihr Geld zurück

FernUSG-Nichtigkeit

Keine ZFU-Zulassung bedeutet 100 % Rückzahlung, auch für Unternehmer.

Widerruf

14 Tage — oder 12 Monate + 14 Tage bei fehlerhafter Belehrung.

Anfechtung

Wegen Täuschung oder Druck.

Rücktritt oder Minderung

Bei Schlechtleistung.

Sittenwidrigkeit / Wucher

Bei krassem Preis-Leistungs-Missverhältnis.

Kündigung aus wichtigem Grund

Als weiterer Ausstiegsweg.

Leistungspaket für Coaches

BGH- und FernUSG-Shield für Coaches

1

72h-Risiko-Audit mit Heatmap.

2

Strategie zur FernUSG-Abgrenzung oder ZFU-Zulassung.

3

Prüfung/Anpassung von Verträgen, Widerruf, Sales-Pages, Ads, Sales-Scripts, Onboarding-Prozessen.

4

Verteidigung gegen Rückforderungen und Sammelklagen.

5

Monitoring bei Relaunches, neuen Urteilen und Produktänderungen.

Praxis-Check

10 häufige Fehler von Coaches

Für Coaches

FernUSG-Score, klare Roadmap (Abgrenzen oder Zulassen), Prioritätenliste.

Für Kunden

Schnellcheck der wirksamsten Rückforderungshebel, Vorgehensplan, Kostentransparenz.

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Häufige Fragen

FAQ zum BGH-Urteil & FernUSG

Ja.

Wenn alle vier Kriterien erfüllt sind.

Ja, wenn es konsequent umgesetzt wird.

In der Regel rund drei Monate bei vollständigen Unterlagen. Allerdings ist die ZFU derzeit recht ausgelastet, und für die Vorbereitung des Antrags müssen ebenfalls ca. 3 Monate eingeplant werden.

Über Unterrichtseinheiten mit plausiblen Benchmarks.

Wir prüfen Nichtigkeit wegen FernUSG, Widerruf, Anfechtung, Rücktritt oder Sittenwidrigkeit und setzen den schnellsten Weg durch.

Wir besprechen im Vorfeld die Kosten transparent und planbar.

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Darius Dubiel ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Beratung, Restrukturierung, Insolvenzrecht, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext. Er ist spezialisiert auf Unternehmensrecht, die rechtliche Begleitung von Coaches sowie auf Fragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Coaches und Bildungsträgern in Verfahren rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), die ZFU-Zulassung sowie Rückforderungen von Kunden.