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IT- und Datenschutzrecht: Technologie rechtssicher einsetzen

Datenschutz ist für Unternehmen kein Formularthema, sondern eine Frage der Organisation: Wer verarbeitet welche Daten, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Dienstleistern und mit welchen technischen Schutzmaßnahmen?

Datenschutz ist für Unternehmen kein Formularthema, sondern eine Frage der Organisation: Wer verarbeitet welche Daten, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Dienstleistern und mit welchen technischen Schutzmaßnahmen?

Clience.Legal setzt die DSGVO gemeinsam mit Ihnen praktisch um — von der Bestandsaufnahme über Verträge und Dokumentation bis zur Übernahme des Amts als externer Datenschutzbeauftragter.

Inhaltsverzeichnis

Datenschutz als Teil der Compliance, nicht als Anhängsel

In einer zunehmend digitalisierten Welt steht der Schutz personenbezogener Daten im Zentrum jeder Compliance-Struktur. Die DSGVO verlangt nicht nur, dass Unternehmen rechtmäßig verarbeiten, sondern auch, dass sie dies nachweisen können. Genau daran scheitern viele Organisationen: Die Praxis ist besser als die Dokumentation.

Verstöße sind teuer — und zwar doppelt. Neben Bußgeldern drohen Schadensersatzforderungen Betroffener und ein Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern, der sich nicht in einer Bilanz abbilden lässt. Umgekehrt lässt sich belegbarer Datenschutz als Wettbewerbsvorteil einsetzen, gerade gegenüber Geschäftskunden, die ihre eigenen Auftragsverarbeiter prüfen müssen.

Hinzu kommt die IT-Vertragsseite: Software-Erstellungs- und Pflegeverträge, Lizenzverträge, SaaS-Modelle und AGB entscheiden darüber, wem Ergebnisse gehören, wer für Ausfälle einsteht und wie Weiterentwicklung geregelt ist. Datenschutz und IT-Verträge gehören deshalb in dieselbe Hand.

Was die DSGVO praktisch von Ihnen verlangt

Im Kern verlangt die DSGVO vier Dinge: eine tragfähige Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, Transparenz gegenüber den Betroffenen, angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie die Fähigkeit, all das nachzuweisen. Das Verfahrensverzeichnis ist dabei kein Selbstzweck, sondern die Landkarte, auf der Sie sehen, wo Ihre Daten tatsächlich liegen.

Wir arbeiten dieses Programm in Stufen ab: erst Bestandsaufnahme und Risikobild, dann die Dokumente, die aufsichtsrechtlich verlangt werden, dann Schulung und Betrieb. So entsteht ein Datenschutzniveau, das im Alltag hält — und nicht nur am Tag der Erstellung stimmt.

Datenschutz beim Einsatz von KI-Systemen

Sobald KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Anforderungen der DSGVO unverändert weiter: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und Betroffenenrechte. Hinzu kommen praktische Fragen: Welche Daten verlassen das Unternehmen? Werden Eingaben zum Training verwendet? Lässt sich eine Entscheidung nachvollziehen?

Für viele Unternehmen ist die einfachste Lösung eine klare interne Richtlinie: welche Tools eingesetzt werden dürfen, welche Daten dort nichts zu suchen haben und wer freigibt. Vertiefend dazu unsere Seite zum KI-Recht.

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Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zielgruppe

Für wen ist das relevant?

Software- und SaaS-Anbieter

Ihre Verträge, AGB und Auftragsverarbeitung müssen die eigenen Kunden überzeugen.

Onlineshops und E-Commerce

Datenschutzerklärung, Einwilligungen, Tracking und Bestellprozess müssen zusammenpassen.

Unternehmen mit Beschäftigtendaten

Personalakten, Bewerbermanagement und Zeiterfassung sind datenschutzrechtlich sensibel.

Unternehmen mit Dienstleisterketten

Cloud, Hosting, Marketing-Tools und Support brauchen belastbare AV-Verträge.

Coaches und Bildungsanbieter

Teilnehmerdaten, Communitys und Aufzeichnungen erfordern ein eigenes Datenschutzkonzept.

Leistungen

Typische Fragestellungen und Leistungen

Datenschutz-Bestandsaufnahme

Erhebung der Verarbeitungen, Bewertung der Rechtsgrundlagen, Priorisierung der Lücken.

Dokumentation und TOMs

Verfahrensverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung.

Auftragsverarbeitung

Prüfung und Gestaltung von AV-Verträgen mit Dienstleistern und Plattformen.

Datenschutzerklärungen und Einwilligungen

Rechtssichere Texte für Website, Shop, Formulare und Kundenkommunikation.

Externer Datenschutzbeauftragter

Übernahme der Funktion inklusive laufender Betreuung und Ansprechpartnerschaft.

IT-Verträge

Software-Erstellungs- und Pflegeverträge, Lizenzverträge, AGB für IT-Dienstleister.

So arbeiten wir

Ablauf der Zusammenarbeit

01
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03
04
01
Schritt 01

Kostenloser Ersttermin

Kurzes Kennenlerngespräch, digital und unverbindlich.

02
Schritt 02

Dokumente übermitteln

Sicher und digital, ganz ohne Papierkram.

03
Schritt 03

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse Ihrer Situation mit klaren Empfehlungen.

04
Schritt 04

Digitale Zusammenarbeit

Effizient, ortsunabhängig und persönlich.

Häufige Fragen

Fragen zu IT- und Datenschutzrecht

Ob eine Benennungspflicht besteht, hängt von Art und Umfang Ihrer Verarbeitungen und von der Zahl der damit befassten Personen ab. Wir prüfen das für Ihr Unternehmen und übernehmen auf Wunsch die Funktion als externer Datenschutzbeauftragter.

Für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter beginnt die Betreuung bei 200 € netto monatlich. Der Preis richtet sich danach, wie umfangreich und wie sensibel die Verarbeitungen tatsächlich sind.

Bestandsaufnahme, technische und organisatorische Maßnahmen, Verfahrensverzeichnis, Datenschutz-Folgenabschätzung und Auftragsverarbeitungsverträge. Das Paket gibt es in drei Stufen zu 4.000 €, 6.000 € und 8.000 € netto.

Selten. Generatoren kennen weder Ihre Tools noch Ihre Prozesse. Eine Datenschutzerklärung ist die Beschreibung dessen, was Sie tatsächlich tun — sie muss zur Bestandsaufnahme passen, sonst dokumentiert sie nur einen Verstoß.

Nur, wenn eine Rechtsgrundlage besteht, die Betroffenen informiert sind und der Anbieter vertraglich sauber eingebunden ist. In vielen Fällen ist eine interne Nutzungsrichtlinie erforderlich, die klarstellt, welche Daten nicht in externe Systeme gelangen dürfen.

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Darius Dubiel ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Beratung, Restrukturierung, Insolvenzrecht, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext. Er ist spezialisiert auf Unternehmensrecht, die rechtliche Begleitung von Coaches sowie auf Fragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Coaches und Bildungsträgern in Verfahren rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), die ZFU-Zulassung sowie Rückforderungen von Kunden.

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