Zwölf Rechtsgebiete, neun Branchenschwerpunkte, ein Ansprechpartner: von der Gründung über Verträge und Compliance bis zur Krisenberatung — digital, bundesweit und ausschließlich für Unternehmen.
Clience.Legal berät ausschließlich Unternehmen, Gründer und Geschäftsführer — bundesweit, digital und mit einem festen Ansprechpartner. Sechs Kernrechtsgebiete bilden das Fundament, sechs Spezialthemen decken die Fragen ab, die im Mittelstand und in wachsenden Digitalunternehmen tatsächlich anfallen. Jedes dieser zwölf Rechtsgebiete hat eine eigene Seite mit ausführlicher Darstellung, Ablauf und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Der gemeinsame Nenner ist unser 360-Grad-Ansatz: Rechtsdienstleistungen ohne unternehmerischen Blick führen zu Stückwerk und Ressourcenverschwendung. Wer Rechtsberatung erst dann in Anspruch nimmt, wenn Probleme entstanden sind, zahlt mit Stress, Rechtsstreitigkeiten und Strafen. Deshalb denken wir rechtliche, unternehmerische und menschliche Fragen zusammen — und beraten möglichst, bevor etwas passiert.
Getragen wird das von einem siebenköpfigen Team unter Leitung von Rechtsanwalt Darius Dubiel, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht (verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg), zertifizierter Compliance-Manager, externer Datenschutzbeauftragter und Absolvent des Fachanwaltslehrgangs Insolvenzrecht, Sanierung und Restrukturierung. 15 Jahre Erfahrung, über 1.000 beratene Unternehmen und mehr als 4.500 abgeschlossene Projekte stehen hinter jeder Einschätzung.
Sechs Kernrechtsgebiete bilden das Fundament unserer Beratung. Jede Karte führt zur ausführlichen Rechtsgebietsseite.
Wirtschaftsrecht bündelt alle Rechtsfragen, die im unternehmerischen Alltag entstehen — von der Rechtsform über Verträge und Haftung bis zu Compliance und Krisenvorsorge.
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Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt, wie ein Unternehmen aufgebaut ist, wer entscheidet, wer haftet und wie Anteile übertragen werden.
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In der Unternehmenskrise entscheidet der Zeitpunkt über die Zahl der verbleibenden Optionen: Wer früh handelt, kann sanieren, verhandeln und gestalten — wer wartet, bis die Antragspflicht greift, wird verwaltet.
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Datenschutz ist für Unternehmen kein Formularthema, sondern eine Frage der Organisation: Wer verarbeitet welche Daten, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Dienstleistern und mit welchen technischen Schutzmaßnahmen?
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Compliance bedeutet, dass ein Unternehmen die für es geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Regeln nachweisbar einhält.
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Ein guter Vertrag regelt nicht den Normalfall, sondern den Ausnahmefall: Was passiert bei Verzug, Mängeln, Kündigung oder Streit? Genau dort entscheidet sich, ob ein Vertrag Ihr Unternehmen schützt oder nur die Zusammenarbeit beschreibt.
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Sechs Themen, die in der Praxis besonders häufig über Haftung, Umsatz und Reputation entscheiden.
Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen — und zwar mit dem Privatvermögen.
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Im Handelsvertreterrecht entstehen die meisten Konflikte an drei Stellen: bei der Berechnung von Provisionen, beim Buchauszug und beim Ausgleichsanspruch nach Vertragsende.
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Seit der BGH-Entscheidung vom 12.06.2025 sind Online-Coaching-Verträge ohne ZFU-Zulassung nichtig, auch im B2B.
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Der Einsatz Künstlicher Intelligenz wirft für Unternehmen im Wesentlichen drei Rechtsfragen auf: Wer haftet für fehlerhafte Ergebnisse, wem gehören die erzeugten Inhalte und was passiert mit den eingegebenen Daten?
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Eine externe Rechtsabteilung übernimmt die Aufgaben einer internen Rechtsabteilung, ohne dass Sie dafür Personal aufbauen müssen: laufende Beratung, Vertragsprüfung, Risikomanagement und Ansprechpartnerschaft für Geschäftsführung und Fachbereiche.
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Unternehmen müssen Kritik hinnehmen — aber nicht jede Bewertung.
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Vertrauen, Exzellenz und Diskretion prägen das Verhältnis zwischen uns und unseren Mandanten. Deshalb finden Sie auf unserer Seite keine Namen von Unternehmen, die wir vertreten — einige Mandate begleiten wir seit über einem Jahrzehnt. Branchenkenntnis ist dabei kein Marketingargument, sondern spart Zeit: Wer weiß, wie Fulfillment funktioniert, wie ein Influencer-Deal zustande kommt oder wie ein SaaS-Vertrag kalkuliert wird, muss sich den Sachverhalt nicht erklären lassen und kann sofort über Risiken sprechen.
Lizenz-, Entwicklungs- und SaaS-Verträge, Datenschutz und Auftragsverarbeitung.
Vertriebsstrukturen, Provisionsmodelle und AGB im Massengeschäft.
Fulfillment-Verträge, Haftungsverteilung und E-Commerce-Pflichten.
Gesellschaftsrechtliche Struktur, Verträge und Datenschutz in der Praxis.
Influencer- und Managementverträge, Kennzeichnung und Rechteketten.
AGB, Bestellbedingungen, Widerruf, Datenschutzerklärung und Impressum.
Verträge mit Nachunternehmern, Sicherheiten und Krisenvorsorge.
Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, Gewährleistung und Vertriebsrecht.
FernUSG-Abgrenzung, ZFU-Zulassung, Verträge und Verteidigung.
Vier Schritte vom ersten Kontakt bis zur laufenden Zusammenarbeit — ohne Papierkram und ohne Verpflichtung im ersten Gespräch.
Kurzes Kennenlerngespräch, digital und unverbindlich.
Sicher und digital, ganz ohne Papierkram.
Analyse Ihrer Situation mit klaren Empfehlungen.
Effizient, ortsunabhängig und persönlich.
Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Krisenberatung und Insolvenzrecht, IT- und Datenschutzrecht, Compliance und Nachhaltigkeit sowie Vertragsgestaltung — ergänzt um Geschäftsführerhaftung, Handelsvertreterrecht, Online-Coaching-Recht/FernUSG, KI-Recht, externe Rechtsabteilung auf Abruf und Online-Reputation-Management.
Unter anderem für Software/IT/SaaS, Mobilfunk und Telekommunikation, Fulfillment- und Dropshipping-Anbieter, Physiotherapiepraxen, Influencer-Agenturen, Onlineshop-Betreiber, die Baubranche, den KFZ-Handel sowie Coachs und Beratungsagenturen.
Vertrauen, Exzellenz und Diskretion prägen das Verhältnis zu unseren Mandanten. Deshalb finden Sie auf unserer Seite keine Namen von Unternehmen, die wir vertreten — einige Mandate begleiten wir seit über einem Jahrzehnt.
Wir begleiten Coaches und Bildungsträger rechtlich bei der Abgrenzung vom oder der Beantragung einer ZFU-Zulassung, prüfen Verträge, Sales-Pages und Onboarding-Prozesse und verteidigen gegen Rückforderungen nach dem BGH-Urteil 2025.
Nein. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und Unternehmen. Wir sind falsch für Sie, wenn Sie kein Unternehmen haben oder gründen wollen, wenn Sie einen Steuerberater suchen oder wenn Sie als Einzelkämpfer nicht mit Experten zusammenarbeiten möchten.
Mit einem kostenlosen Erstgespräch von 15 bis 20 Minuten. Danach übermitteln Sie Ihre Dokumente sicher digital, erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung mit klaren Empfehlungen und entscheiden anschließend über die weitere Zusammenarbeit.
Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihr Anliegen ein und zeigen den nächsten Schritt.