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Schwerpunkt für Anbieter

Coachingrecht.
Das ganze Geschäftsmodell, nicht nur der Vertrag.

Für Coaches, Beratungsunternehmen und Akademien. Wir sehen Angebot, Vermarktung, Verkauf, Verträge, Durchführung und Konflikte als ein System — und sichern es so ab, dass Sie skalieren können, ohne bei jedem Launch das Risiko zu erhöhen.

15 bis 20 Minuten · kostenfrei und unverbindlich

Rechtsanwalt Darius Dubiel, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Für wen

Passt das zu Ihnen?

Wir arbeiten auf der Anbieterseite. Wenn eine dieser Situationen Ihre ist, sind Sie richtig.

Sie verkaufen Wissen online

Programme, Mitgliederbereiche, Kurse, Mentoring — live, aufgezeichnet oder gemischt.

Sie wissen nicht, ob das FernUSG greift

Seit dem BGH-Urteil vom 12.06.2025 sind Verträge ohne ZFU-Zulassung nichtig, auch im B2B. Sie wollen Klarheit für Ihr Angebot.

Sie wollen absichern, ohne alles umzubauen

Verträge, AGB und Ablauf so aufstellen, dass Rückforderungen schwer werden — pragmatisch, nicht akademisch.

Sie wollen die Zulassung als Hebel

ZFU-Zulassung als Fundament, das auch nach einer Gesetzesreform trägt, samt möglichen Steuer- und Fördervorteilen.

Sie sind Teilnehmer eines Coachings und prüfen eine Rückforderung? Diese Seite richtet sich an Anbieter. Die Einordnung für Kunden finden Sie in unserer Analyse zum BGH-Urteil.

Leistung

Was wir übernehmen

Entlang Ihres Geschäftsmodells — von der ersten Anzeige bis zur Konfliktabwehr.

Angebot und Vermarktung

Sales-Pages, Anzeigen, Onboarding und Support einheitlich formulieren. Der Inhalt entscheidet, nicht das Etikett.

Verträge und AGB

Teilnehmerverträge, AGB und Widerrufsbelehrung so gestalten, dass die Einordnung eindeutig ist.

Durchführung

Live-Anteile, Aufzeichnungen, Aufgaben und Feedback so aufsetzen, dass Vertrag und Praxis zusammenpassen.

Abgrenzung oder ZFU-Zulassung

Beide Wege begleiten wir: konsequente Abgrenzung oder vollständiges Lehrgangskonzept für die Zulassung, in der Regel rund drei Monate.

Konflikte und Rückforderungen

Wenn ein Teilnehmer oder eine Kanzlei Geld zurückfordert: Fristen sichern, Forderung prüfen, verteidigen.

Laufende Betreuung

Als externe Rechtsabteilung für Ihr Coaching-Unternehmen — bei jedem neuen Programm mit an Bord.

Ergebnis

Was Sie davon haben

Klarheit statt Meinungen

Eine belastbare Einordnung für Ihr konkretes Angebot — nicht die tausendste allgemeine These aus der Community.

Skalieren ohne Risikoaufbau

Jeder Launch auf sauberer Struktur. Rückforderungen laufen ins Leere, weil Vertrag und Praxis zusammenpassen.

Wir kennen beide Seiten

Wir sehen, wie gegen Anbieter vorgegangen wird — und bauen Ihr Angebot so, dass diese Angriffe nicht greifen.

Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit

Vier Schritte, keine Überraschungen. Der erste ist kostenfrei.

Ablauf

01

Kennenlernen

15 bis 20 Minuten, kostenfrei. Wir hören zu, wie Ihr Angebot heute aufgebaut ist.

02

Bestandsaufnahme

Verträge, AGB, Sales-Pages, Ablauf: Wir sichten und sagen offen, wo es angreifbar ist.

03

Weg festlegen

Abgrenzung oder Zulassung — mit Aufwand, Dauer und Konsequenzen für Ihr Modell.

04

Umsetzen und begleiten

Dokumente, Ablauf und Kommunikation anpassen. Danach bleiben wir als externe Rechtsabteilung dabei.

Im Video

Rechtliche Herausforderungen im Coaching

Häufige Fragen

Fragen zu Online-Coaching-Recht / FernUSG

Ja.

Wenn alle vier Kriterien erfüllt sind.

Ja, wenn es konsequent umgesetzt wird.

In der Regel rund drei Monate bei vollständigen Unterlagen. Allerdings ist die ZFU derzeit recht ausgelastet, und für die Vorbereitung des Antrags müssen ebenfalls ca. 3 Monate eingeplant werden.

Wir besprechen im Vorfeld die Kosten transparent und planbar.

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Darius Dubiel ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Beratung, Restrukturierung, Insolvenzrecht, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext. Er ist spezialisiert auf Unternehmensrecht, die rechtliche Begleitung von Coaches sowie auf Fragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Coaches und Bildungsträgern in Verfahren rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), die ZFU-Zulassung sowie Rückforderungen von Kunden.

Lassen Sie Ihr Angebot einordnen.

Im kostenfreien Erstgespräch sagen wir Ihnen, wo Ihr Setup steht und welcher Weg zu Ihrem Modell passt.

15 bis 20 Minuten · kostenfrei und unverbindlich · telefonisch oder per Video