Unternehmen müssen Kritik hinnehmen — aber nicht jede Bewertung. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne tatsächlichen Geschäftskontakt sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt und können entfernt werden.
Unternehmen müssen Kritik hinnehmen — aber nicht jede Bewertung. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen ohne tatsächlichen Geschäftskontakt sind von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt und können entfernt werden.
Clience.Legal prüft Bewertungen auf Google und Kununu, betreibt das Löschverfahren gegenüber der Plattform und setzt Ansprüche durch, wenn das Verfahren nicht zum Ziel führt.
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Bewertungen sind heute für viele Kaufentscheidungen der erste Kontaktpunkt mit einem Unternehmen. Das gilt für Kunden ebenso wie für Bewerber, Banken und Geschäftspartner. Eine falsche oder böswillige Bewertung wirkt deshalb unmittelbar wirtschaftlich — und bleibt sichtbar, solange sie online steht.
Gleichzeitig gilt: Nicht jede negative Bewertung ist rechtswidrig. Meinungsäußerungen sind weit geschützt, und ein Unternehmen, das jede Kritik anwaltlich angeht, beschädigt seinen Ruf mehr, als die Kritik es könnte. Die eigentliche Leistung besteht deshalb in der Abgrenzung: Wo endet die zulässige Meinung, wo beginnt die angreifbare Behauptung?
Typisch angreifbar sind unwahre Tatsachenbehauptungen, Bewertungen ohne jeden Geschäftskontakt, Schmähkritik ohne Sachbezug sowie Bewertungen, die erkennbar von Wettbewerbern oder ehemaligen Mitarbeitern zu sachfremden Zwecken abgegeben wurden. Genau diese Fälle greifen wir an.
Am Anfang steht die Dokumentation: Screenshot mit Datum, Profil des Verfassers, Kontext und — sofern vorhanden — Belege dafür, dass ein Geschäftskontakt nie stattgefunden hat. Diese Beweisgrundlage entscheidet über den weiteren Erfolg, weil Plattformen ihre Prüfung auf das stützen, was ihnen vorgelegt wird.
Anschließend erfolgt die Beanstandung gegenüber der Plattform. Sie leitet die Beanstandung in der Regel an den Verfasser weiter und fordert ihn auf, den behaupteten Sachverhalt zu belegen. Bleibt eine substantiierte Antwort aus, wird die Bewertung häufig entfernt. Führt das Verfahren nicht zum Ziel, prüfen wir die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen.
Sinnvoll ist eine sachliche, kurze öffentliche Antwort, die den Sachverhalt richtigstellt, ohne Interna preiszugeben. Datenschutzrechtlich ist dabei Zurückhaltung geboten: Wer öffentlich bestätigt, dass eine bestimmte Person Kundin war, verarbeitet personenbezogene Daten.
Nicht sinnvoll sind gekaufte Gegenbewertungen, das Anschreiben des Verfassers durch Mitarbeitende oder öffentliche Auseinandersetzungen über Details des Mandats- oder Arbeitsverhältnisses. Solche Reaktionen verschlechtern die Position im späteren Verfahren — und meist auch die öffentliche Wahrnehmung.
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Google-Bewertungen entscheiden mit darüber, wer bei Ihnen anruft.
Kununu-Bewertungen ehemaliger Mitarbeiter beeinflussen Ihr Recruiting unmittelbar.
Vertrauen ist Ihr Produkt — eine unwahre Behauptung trifft den Kern.
Bewertungen ohne Kaufvorgang verzerren Ihr Gesamtbild.
Angriffe richten sich nicht selten gegen die Person statt gegen das Unternehmen.
Juristische Einordnung: Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik?
Strukturierte Beanstandung im Verfahren des jeweiligen Portals, mit vollständiger Begründung.
Anwaltliche Aufforderung zur Löschung und Unterlassung, wo der Verfasser bekannt ist.
Gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen.
Interne Prozesse für den Umgang mit Bewertungen und Beschwerden.
Abstimmung mit Ihrer Kommunikation, damit die rechtliche Reaktion nicht zum Reputationsrisiko wird.
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Nein. Meinungsäußerungen sind weit geschützt und müssen grundsätzlich hingenommen werden. Angreifbar sind vor allem unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik ohne Sachbezug und Bewertungen ohne tatsächlichen Geschäftskontakt.
Wir dokumentieren die Bewertung, beanstanden sie strukturiert im Verfahren der Plattform und begründen, warum sie unzulässig ist. Die Plattform fordert den Verfasser in der Regel auf, den Sachverhalt zu belegen.
Das Verfahren richtet sich dann gegen die Plattform. Gerade bei Bewertungen ohne Geschäftskontakt ist die fehlende Belegbarkeit häufig der entscheidende Punkt.
Eine sachliche, kurze Antwort ist meist sinnvoll. Achten Sie darauf, keine personenbezogenen Daten oder Interna preiszugeben — das kann datenschutzrechtliche Folgen haben.
Wir rechnen nach Aufwand über den Stundensatz von 350 € netto je 60 Minuten ab und besprechen den voraussichtlichen Aufwand vorher. Das Erstgespräch mit Ersteinschätzung ist kostenlos.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Darius Dubiel ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Beratung, Restrukturierung, Insolvenzrecht, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext. Er ist spezialisiert auf Unternehmensrecht, die rechtliche Begleitung von Coaches sowie auf Fragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Coaches und Bildungsträgern in Verfahren rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), die ZFU-Zulassung sowie Rückforderungen von Kunden.
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