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Krisenberatung und Insolvenzrecht: handeln, solange Sie noch wählen können

In der Unternehmenskrise entscheidet der Zeitpunkt über die Zahl der verbleibenden Optionen: Wer früh handelt, kann sanieren, verhandeln und gestalten — wer wartet, bis die Antragspflicht greift, wird verwaltet.

In der Unternehmenskrise entscheidet der Zeitpunkt über die Zahl der verbleibenden Optionen: Wer früh handelt, kann sanieren, verhandeln und gestalten — wer wartet, bis die Antragspflicht greift, wird verwaltet.

Clience.Legal begleitet Unternehmen und Geschäftsführer durch genau diese Phase: sachlich in der Analyse, menschlich im Umgang und mit dem klaren Ziel, Unternehmen und Geschäftsführung zugleich zu schützen.

Inhaltsverzeichnis

Die Krise ist kein Urteil — aber ein Countdown

Die größten Sorgen von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Krise sind selten juristischer Natur: Es geht um Existenz, um Mitarbeiter, um den eigenen Ruf und um die Familie. Genau deshalb beginnt gute Krisenberatung nicht mit einem Formular, sondern mit einer nüchternen Bestandsaufnahme und der Frage, welche Handlungsmöglichkeiten überhaupt noch offenstehen.

Typische Warnsignale sind erkennbar, lange bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt: sinkende Liquidität, verschobene Zahlungen an Lieferanten, ausgereizte Kreditlinien, steigende Mahnbestände, Umsatzrückgänge in Kernsegmenten. Wer diese Signale ernst nimmt und Transparenz über die eigene Lage schafft, gewinnt Kontrolle zurück.

Nach § 1 StaRUG sind Geschäftsleiter ohnehin verpflichtet, fortlaufend Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können, und bei erkannten Risiken geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Krisenfrüherkennung ist damit keine Kür, sondern Pflichtprogramm der Geschäftsführung.

Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und die Antragspflicht

Die Antragspflicht knüpft an Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) und Überschuldung (§ 19 InsO) an; § 15a InsO regelt, wer wann einen Insolvenzantrag stellen muss. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllt werden können; Überschuldung, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und die Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist.

Ob eine dieser Lagen eingetreten ist, lässt sich nicht nach Gefühl beurteilen. Erforderlich sind eine belastbare Liquiditätsplanung und — bei Überschuldung — eine Fortbestehensprognose. Beides ist zugleich das wichtigste Entlastungsmaterial für die Geschäftsführung, wenn später gefragt wird, was wann bekannt war.

Sanierungswerkzeuge: StaRUG, ESUG, Eigenverwaltung, Schutzschirm

Vor der Insolvenz stehen mehrere Wege offen. Das StaRUG stellt einen präventiven Restrukturierungsrahmen bereit, mit dem sich ein Sanierungsplan auch ohne die Zustimmung sämtlicher Gläubiger umsetzen lässt. Über das ESUG wurden Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren gestärkt, die es der Geschäftsführung erlauben, das Ruder in der Hand zu behalten — unter Aufsicht, aber nicht entmachtet.

Welcher Weg passt, hängt von Sanierungsfähigkeit, Gläubigerstruktur, Finanzierung und Zeitfenster ab. Diese Auswahl ist der Kern unserer Krisenberatung: Wir prüfen, was tatsächlich erreichbar ist, und setzen dann konsequent um — statt Optionen zu diskutieren, die längst verfallen sind.

Insolvenz ist nicht automatisch das Ende

Ein Insolvenzverfahren dient nicht nur der Verwertung, sondern kann auch der Sanierung dienen. Verfahren werden regelmäßig genutzt, um Verträge zu bereinigen, Strukturen zu straffen und den Betrieb fortzuführen. Für Geschäftsführer bedeutet das: Ein rechtzeitiger, gut vorbereiteter Antrag ist häufig die verantwortungsvollere Entscheidung als das Hinauszögern.

Wir begleiten diesen Schritt so, dass die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt: mit vorbereiteten Unterlagen, klarer Kommunikation gegenüber Mitarbeitern, Gläubigern und Kunden sowie einem realistischen Bild davon, was in den ersten Wochen des Eröffnungsverfahrens tatsächlich passiert.

Erstgespräch anfragen

15 bis 20 Minuten, telefonisch oder per Video, unverbindlich — inklusive kostenloser Ersteinschätzung.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zielgruppe

Für wen ist das relevant?

Geschäftsführer in angespannter Lage

Sie wollen wissen, ob eine Antragspflicht besteht und wie Sie sich persönlich absichern.

Unternehmen mit Liquiditätsengpass

Zahlungsziele werden länger, die Reserve schmilzt — noch ist Gestaltung möglich.

Sanierungsfähige Betriebe

Das Geschäftsmodell trägt, die Struktur oder die Finanzierung nicht mehr.

Unternehmen im Eröffnungsverfahren

Sie brauchen Vertretung und einen klaren Fahrplan für die kommenden Wochen.

Gesellschafter und Investoren

Sie wollen wissen, welche Beiträge sinnvoll sind und welche Risiken damit verbunden sind.

Leistungen

Typische Fragestellungen und Leistungen

Prüfung der Insolvenzantragspflicht

Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung strukturiert prüfen, dokumentieren und einordnen.

Krisenfrüherkennung nach StaRUG

Aufbau eines Überwachungssystems, das Bestandsgefährdungen sichtbar macht.

Sanierungsbegleitung

Leistungswirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Maßnahmen rechtlich absichern.

Haftungsschutz der Geschäftsführung

Zahlungsverbote, Dokumentation und Beweisvorsorge in der kritischen Phase.

Verhandlung mit Gläubigern und Banken

Stundungen, Vergleiche und Sanierungsbeiträge strukturiert verhandeln.

Vertretung im Eröffnungsverfahren

Begleitung im Antrags- und Eröffnungsverfahren einschließlich Eigenverwaltung.

So arbeiten wir

Ablauf der Zusammenarbeit

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04
01
Schritt 01

Kostenloser Ersttermin

Kurzes Kennenlerngespräch, digital und unverbindlich.

02
Schritt 02

Dokumente übermitteln

Sicher und digital, ganz ohne Papierkram.

03
Schritt 03

Kostenlose Ersteinschätzung

Analyse Ihrer Situation mit klaren Empfehlungen.

04
Schritt 04

Digitale Zusammenarbeit

Effizient, ortsunabhängig und persönlich.

Im Video

Krise einer GmbH

Häufige Fragen

Fragen zu Krisenberatung & Insolvenzrecht

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Antrag unverzüglich gestellt werden, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Feststellung des Insolvenzgrundes. Wird die Frist versäumt, drohen persönliche Haftung und eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung.

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen fällige Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Der Bundesgerichtshof stellt darauf ab, ob eine Deckungslücke von 10 % oder mehr innerhalb des dreiwöchigen Prognosezeitraums geschlossen werden kann; nach der Entscheidung vom 28. Juni 2022 kann die Prüfung auch über einen Liquiditätsstatus an drei Stichtagen innerhalb von drei Wochen erfolgen.

Das StaRUG ist dem ESUG zeitlich vorgelagert und greift bei drohender Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenzvermeidung. Es erlaubt die Einbeziehung einzelner Gläubiger, während beim ESUG allen Gläubigern ein Vorschlag zu unterbreiten ist. Ist bereits Insolvenzreife eingetreten, kommt eine Sanierung über das ESUG in Betracht.

Nach Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen grundsätzlich zu unterlassen. Privilegiert sind unter anderem Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zur Aufrechterhaltung des Betriebs, Zahlungen innerhalb der Antragsfrist nach § 15a InsO und solche mit Zustimmung des Insolvenzverwalters. Die Abgrenzung sollte im Einzelfall geprüft und dokumentiert werden.

Das Krisenpaket mit laufender Beratung, Prüfung der Insolvenzantragspflicht, Sanierungsbegleitung und Haftungsschutz beginnt bei 2.500 € netto monatlich für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter, 3.800 € ab 10 und 5.200 € ab 50 Mitarbeitern. Das Insolvenzpaket ist identisch gestaffelt.

Nein. Eine Insolvenz muss nicht das Aus bedeuten. Das Verfahren dient auch der Sanierung; entscheidend sind ein belastbares Konzept und der Zeitpunkt, zu dem gehandelt wird.

Rechtsanwalt Darius Dubiel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Darius Dubiel ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Beratung, Restrukturierung, Insolvenzrecht, Digitalisierung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmenskontext. Er ist spezialisiert auf Unternehmensrecht, die rechtliche Begleitung von Coaches sowie auf Fragen des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Vertretung von Coaches und Bildungsträgern in Verfahren rund um das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), die ZFU-Zulassung sowie Rückforderungen von Kunden.

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