Unternehmenssanierung: Das müssen Unternehmer wissen

Krisen erschüttern ein Unternehmen häufig unerwartet. Nicht selten geraten Unternehmen dabei in die roten Zahlen. Schafft das Unternehmen es nicht aus eigener Kraft, eine solche Krise abzuwenden, kann eine Unternehmenssanierung helfen, die Liquidität zu verbessern und der Firma eine zweite Chance geben.

Unternehmenssanierung
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Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung durch individuelle Maßnahmen kann Unternehmen wieder wirtschaftsfähig machen und vor einer drohenden Zerschlagung schützen.

So können nicht nur Sie als Unternehmer wieder Mut fassen, sondern auch Ihre Gläubiger. Wir zeigen Ihnen, wann eine Unternehmenssanierung sinnvoll sein kann.

Was ist eine Unternehmenssanierung?

Eine Unternehmenssanierung dient dazu, Ihr Unternehmen sorgfältig zu analysieren und zu ergründen, welche Ursachen für die Krise in Ihrem Unternehmen gesorgt haben. Je früher eine solche Analyse erfolgt und entsprechende Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden, desto wahrscheinlicher kann ein Insolvenzverfahren umgangen werden.

Im Idealfall führt eine Unternehmenssanierung also dazu, dass Sie und Ihr Unternehmen sich ein aufwändiges Insolvenzverfahren ersparen. Aber auch in einem Insolvenzverfahren ist die Sanierung Ihrer Firma noch möglich. Im Mittelpunkt der Unternehmenssanierung stehen immer die Neuausrichtung des Unternehmens und die nachhaltige Etablierung von Strategien, um die Wirtschaftlichkeit wiederherzustellen und zu erhalten.

Dazu dienen beispielsweise Maßnahmen zur Steigerung des Umsatzes, Reduzierung der Kosten oder eine gesamte Neustrukturierung von bestimmten Abteilungen – bis hin zur gesamten Unternehmensorganisation.

Wann ist eine Unternehmenssanierung sinnvoll?

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, es mangelt an Liquidität und langfristig droht eine Zahlungsunfähigkeit, ist eine Unternehmenssanierung meist dringend erforderlich, um eine Insolvenz zu verhindern.

Unternehmenskrisen können dabei ganz unterschiedliche Gründe haben und sich je nach den Umständen des Einzelfalls schnell oder langsam entwickeln. Ursachen für eine solche Krise können zum Beispiel sowohl interne wie auch externe Faktoren sein, beispielsweise eine Wirtschaftskrise, steigende Rohstoffpreise oder auch Schließungen wie während der Corona-Pandemie.

Aber auch ein angespanntes Geschäftsklima, Umstrukturierungen, die zu Qualitätseinbußen führen oder auch Produktanpassungen, die die Kunden verärgert haben, können Auslöser einer solchen Krise sein. Faktisch kann jede dieser Ursachen zu sinkenden Umsatzzahlen führen und damit zu einer ernstzunehmenden Bedrohung für die Existenz des Unternehmens werden.

Bereits bei dem Verfehlen der Rentabilitätsziele, bei operativen Verlusten über einen längeren Zeitraum oder einem negativen Betriebsergebnis sollten Sie eine Bestandsaufnahme durchführen und unter Umständen nach vorheriger Beratung eine zeitnahe Unternehmenssanierung anstreben.

Wie läuft eine Unternehmenssanierung ab?

Eine Unternehmenssanierung umfasst mehrere Schritte, um zu überprüfen, welches Vorgehen und welche Maßnahmen geeignet für Ihren individuellen Betrieb sind. Dazu wird zunächst ein Sanierungsgutachten erstellt:

  1. Liegen Insolvenzgründe vor? Liegt ein Insolvenzgrund vor, kann ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bei einer GmbH oder einer AG hat die Eröffnung sogar zwingend unverzüglich zu erfolgen (§ 15a InsO). Ist dies der Fall, ist der Ablauf entsprechend eines Insolvenzverfahrens weiterzuführen (siehe unten).
  2. Analyse des Status quo: Ist das Unternehmen noch liquide, folgt eine umfassende Analyse des gesamten Unternehmens. Dabei sind vergangene Jahresabschlüsse, die Krisenursachen, die Stellung des Unternehmens auf dem Markt und weitere Punkte wichtig, die die Situation des Unternehmens darlegen.
  3. Maßnahmen: Anhand der Unternehmensanalyse lassen sich Maßnahmen festlegen, wie das Unternehmen saniert werden kann, um wieder wettbewerbsfähig zu sein. Mögliche Maßnahmen können dabei zum Beispiel Verkleinerungen, Schließung von Standorten, Veränderung oder Verkleinerung der Produktpalette oder auch Investitionen in einzelne Bereiche sein.
  4. Sanierungskonzept: Die erarbeiteten Maßnahmen werden in ein Sanierungskonzept eingebettet, um diese fortlaufend umzusetzen. Wichtig ist dabei zu hinterfragen, ob die Fortführung des Unternehmens überhaupt möglich und sinnvoll ist. Und: Lassen die Gläubiger eine solche Sanierung zu?
  5. Umsetzung und Controlling: Innerhalb des gesamten Zeitraums werden die Maßnahmen umgesetzt und stetig überwacht. Das bedeutet, dass die Umsetzung stets reflektiert und analysiert wird, um zu prüfen, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind oder angepasst werden müssen. Nur so ist die Sanierung auch von nachhaltigem Erfolg.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei diesem Vorgehen durchgehend und beantwortet Ihre offenen Fragen. Kommen Sie jederzeit auf uns zu.

Sanierung des Unternehmens im Insolvenzverfahren

Auch in einem Insolvenzverfahren ist eine Unternehmenssanierung noch möglich. Nicht immer muss ein solches Verfahren zu einer Liquidierung des Unternehmens führen – auch eine Sanierung durch einen Insolvenzplan ist durchaus eine Alternative.

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Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei, die bereits jahrelange Erfahrung mit Unternehmenssanierungen hat.

Dazu muss zunächst das Insolvenzverfahren eröffnet werden. In der Regel wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der sich um die Sicherung des Vermögens und weitere Schritte kümmert. Streben Sie eine Sanierung an, kann es sich lohnen, bereits frühzeitig einen Insolvenzplan zu erstellen und einzureichen.

Nach spätestens 3 Monaten entscheiden die Gläubiger dann in einer Versammlung, ob eine Sanierung erfolgen soll oder das Unternehmen aufgelöst werden muss. Bei dieser Entscheidung kann ein guter Sanierungsplan die Entscheidung der Gläubigerversammlung positiv beeinflussen.

Unternehmenskrise: So gehen Sie vor

Gerät das eigene Geschäft in Schieflage, geraten Unternehmer häufig in Panik und verlieren die Orientierung, wie das weitere Vorgehen auszusehen hat. Doch nur, wer bedacht und planvoll vorgeht, kann eine Krise frühzeitig abwenden und eine Insolvenz vermeiden.

Die folgenden Schritte dienen zur groben Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wenden Sie sich bitte direkt an uns, wenn Sie Unterstützung benötigen.

  1. Betrachten Sie die Fakten: Zunächst sollten Sie Ihre aktuelle Situation genauer betrachten und analysieren, was genau die Sachlage ist: Wie viele Schulden haben Sie? Wie viel Geld wird benötigt? Welche Ursachen gibt es für die roten Zahlen? An diesem Punkt müssen die Einnahmen und Ausgaben ungeschönt betrachtet werden, um den Status quo zu ermitteln.
  2. Versuchen Sie, die Einnahmen zu erhöhen: Gerade in einer solchen Situation ist es schwierig, die Einnahmen ohne weiteres zu steigern. Eine gute Möglichkeit kann sein, ausstehende Ansprüche einzufordern und das geschuldete Geld bei Ihren Kunden zu verlangen. Ist dies keine Möglichkeit, versuchen Sie, an anderer Stelle Einnahmen zu generieren oder Ausgaben zu senken.
  3. Beauftragen Sie einen Anwalt mit einem Sanierungskonzept: Nachdem Sie Ihre Aufgaben erledigt haben, kann eine erfahrene Kanzlei gemeinsam mit Ihnen ein nachhaltiges Sanierungskonzept erstellen. Dabei werden individuelle Maßnahmen festgelegt, ein Zeitplan aufgestellt und die Umsetzung dieser Maßnahmen eingeleitet, um Ihr Unternehmen möglichst schnell wieder in die Wirtschaftlichkeit zu bringen – und das langfristig.

Kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei, die bereits jahrelange Erfahrung mit Unternehmenssanierungen hat. Wir informieren Sie gerne über mögliche Maßnahmen, Kosten und alle Vor- und Nachteile für Ihren Betrieb.

Fazit

  • Wenn Unternehmen in eine Krise geraten, kann eine Unternehmenssanierung eine Zerschlagung des Betriebs verhindern.
  • Auch bei einer bereits bestehenden Insolvenz ist eine solche Sanierung des Unternehmens möglich.
  • Dadurch können die betroffenen Unternehmen wieder Gewinn erzielen und wirtschaftlich arbeiten.
  • Eine erfahrene Kanzlei kann dabei helfen, ein umfassendes und nachhaltiges Sanierungskonzept mit den entsprechenden Maßnahmen zu erstellen.

Bildquellennachweis: vinsm | Juan Moyano | canva.com

Darius Dubiel Anwalt Clience Legal

Darius Dubiel

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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